Petition gegen Diskriminierung psychisch Kranker

Unterstützt bitte alle die Petition gegen den geplanten diskriminierenden Eingriff in Versorgung psychisch kranker Menschen:

Die Psychotherapeuten-Verbände  (Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp)  Deutsche PsychotherapeutenVereinigung, DPtV, Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, VAKJP) fordern den Bundestag dazu auf,  im Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) die  vorgesehene Ergänzung zum Absatz 6a im § 92 SGB V abzulehnen.

„Gestufte Steuerung“ diskriminiert psychisch kranke Menschen 

Der Gesetzentwurf diskriminiert mit der geplanten „gestuften Steuerung“ psychisch kranke Menschen und verzögert eine schnelle Behandlungsaufnahme. Gleichzeitig werden die Psychotherapeuten mit diesem Vorhaben diskriminiert, da ihnen eine Steuerungspraxis vorgeschaltet werden soll, die entscheidet, ob und wie der betroffene Patient behandelt wird.

Gesundheitsminister Jens Spahn hatte in seinem Kabinettsentwurf des TSVG, dessen erste Lesung im Bundestag am 3. Dezember 2018 vorgesehen ist, in letzter Minute und ohne Einbeziehung von Fachverbänden, einen Zusatz zum Absatz 6a des § 92 Sozialgesetzbuch V (SGB V) eingeführt. Dieser sieht vor, dass besonders qualifizierte Ärzte und psychologische Psychotherapeuten – und nicht etwa der spätere Behandler – in Voruntersuchungen festlegen, zu welchem Hilfe- oder Therapieangebot die Betroffenen gehen dürfen. 

Freier Zugang  wird beschnitten 

Eine derartige, vorgeschaltete Selektion hebt den freien Zugang der Patientinnen und Patienten zum ärztlichen, psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten auf und verlängert unnötig das Leiden der Betroffenen.

Den betroffenen PatientInnen wird damit die freie Auswahl ihres Behandlers nach eigenem Vertrauen genommen oder zumindest massiv eingeschränkt. Es wird ausgerechnet denen, die über oft enorme, hoch schambesetzte und intime seelische Belastungen sprechen müssen, eine zusätzliche Hürde zur Psychotherapie aufgebürdet und zudem ein neues Nadelöhr geschaffen.

Die beabsichtigte Neuregelung kann nur als der unangemessene Versuch einer Rationierung von Behandlungsleistungen aufgefasst werden, der die Nöte psychisch erkrankter Menschen nicht nachvollzieht.

Die Verbände fordern die Bundestagsabgeordneten und Gesundheitspolitiker aller Parteien auf, dafür Sorge zu tragen, dass der geplante Zusatz im § 92 (6a) SGB V ersatzlos gestrichen wird.

Die Petition 85363 kann von jedem mitgezeichnet werden und ist zu finden unter