Mitgliedsbeiträge für Selbsthilfegruppen

Mit der Einführung des neuen Leitfadens zur Selbsthilfeförderung der Krankenkassen, der am 1.1.2019 in Kraft tritt, werden nur noch die Selbsthilfeverbände durch die Krankenkassen gefördert, die Mitgliedsbeiträge erheben.

Somit ist nun auch der Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg (LVPEBW) e.V. gezwungen Jahresmitgliedsbeiträge einzuziehen.

Mitglieds-Selbsthilfegruppen des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg (LVPEBW) müssen ab dem 1.1.2019 einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen. 

Der LVPEBW stellt den Ansprechpartnern bzw. Gruppenleitern seiner Selbsthilfegruppen einen Aufnahmeantrag und ein Sepa-Mandat für den Bankeinzug zur Verfügung (hier können Sie sich ihn herunterladen). Diese sind auszufüllen und an die LVPEBW-Geschäftsstelle zurück zu schicken.

Somit wird die entsprechende Selbsthilfegruppe nun formell Mitglied im LVPEBW. Außer der Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrags und der Angabe der dafür notwendigen Daten entstehen dadurch keine weiteren verpflichtenden Abhängigkeiten zwischen dem LVPEBW und der Selbsthilfegruppe.

Für Selbsthilfegruppen, die von durchschnittlich bis zu 10 Personen besucht werden, ist der Mitgliedsbeitrag 50,00 Euro im Jahr. Bei durchschnittlich über 10 Besuchern pro Treffen der Selbsthilfegruppe kostet die Mitgliedschaft 80, 00 Euro im Jahr. Die Wahl, welcher Beitrag gezahlt wird, erfolgt durch Selbsteinschätzung. Wir benötigen dafür keinen Nachweis.

Der LVPEBW stellt den Ansprechpartnern bzw. Gruppenleitern seiner Selbsthilfegruppen einen Aufnahmeantrag und ein Sepa-Mandat für den Bankeinzug zur Verfügung (hier können sie ihn herunterladen). Diese sind auszufüllen und an die LVPEBW-Geschäftsstelle zurück zu schicken.

Der Mitgliedsbeitrag kann über die Selbsthilfe-Pauschalförderung der Krankenkassen nach § 20h SGB V durch die entsprechende Selbsthilfegruppe bei den Krankenkassen oder dem Hilfsverein für seelische Gesundheit Baden-Württemberg geltend gemacht werden. Es handelt sich dabei also für die Kasse der Selbsthilfegruppe um einen sogenannten „durchlaufenden Posten“. Falls es hierbei Unklarheiten gibt, unterstützen wir gerne bei der Antragstellung.

Selbsthilfeorganisation, die Mitglied im LVPEBW sind und mehrere Selbsthilfegruppen anbieten, bitten wir Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir hier gemeinsam eine praktikable Lösung finden.

Einzelpersonen können nach wie vor Mitglied im LVPEBW bleiben bzw. werden und können freiwillig einen Mitgliedsbeitrag in beliebiger Höhe per Banküberweisung bezahlen. Das heißt Einzelpersonen können auch wie bisher kostenfrei Mitglied sein.

Falls Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder lesen Sie unten unseren Beitrag „Fragen und Antworten“. Gerne sind wir für Sie da.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Hier beantworten wir Ihnen Fragen zum neuen Mitgliesbeitrag:

Mitgliedsbeiträge weitere Infos

Einen Mitgliedsbeitrag können Sie hier herunterladen:

Mitgliedsantrag-LVPEBW- 2019

Hier zeigen wir Ihnen ausführlich, wie Sie den Mitgliedsantrag ausfüllen sollen:

Ausfüllhilfe Mitgliedsantrag SHG