Nachlese FSG: Polizei und psychisch erkrankte Menschen

Auch wenn es vielleicht durch einige Presseberichte nicht so scheint: Die Polizei bestätigt, dass Psychisch Erkrankte nicht krimineller sind als andere Menschen. Es ist also eine Stigmatisierung der Gesamtheit, wenn einmal ein psychisch kranker Mensch Gewalt ausübt und entsprechende Berichte erscheinen.

Die Polizei bestätigte in unserer Veranstaltung, dass die Polizeibeamten keine besonderen Ressentiments (Vorurteile) gegenüber psychisch erkrankten Menschen hätten. Die Fälle an Gewalt gegenüber von Polizeibeamten nimmt zwar zu, daran sind jedoch hauptsächlich andere Gesellschaftsgruppen beteiligt.

Psychisch Kranke Menschen haben in einer Krise in der Regel in drei Situationen mit der Polizei Kontakt:

Eingehender Notruf z.B. wegen Streit

Geht bei der Polizei ein „Notruf“ ein, wird dort erst einmal abgewägt, ob die Polizei überhaupt ausrückt oder ob andere Stellen zuständig sind.  Je höher der Anrufer die Dringlichkeit glaubhaft machen kann, desto eher kommt die Polizei. Sieht der Fall „nicht so dramatisch aus“, dann ist z.B. das Bürgermeisteramt dafür zuständig.

Der Rechtsraum, in der die Polizei agiert ist das sogenannte Bundespolizeigesetz. Hier sind die Rechte und auch die Pflichten der Polizeibeamten geregelt.

Die Polizei wird immer dann tätig, wenn ein psychisch Kranker eine zeitnahe Gefahr für sich selbst oder für andere darstellt. D.h. dann wird er mitgenommen.

Wenn die Polizei zu einem Einsatz gerufen wird, muss sie schnellstens die Situation analysieren, abwägen und entscheiden.

Im Übrigen ist der Polizist derjenige, der am Einsatzort das „Sagen“ hat, d.h. er entscheidet, was zu tun ist. Selbst ein anwesender Arzt könnte nur eine Zwangseinweisung vorschlagen – sie also nicht selbst entscheiden.

Wenn die Situation sich nicht beruhigt hat, wir die Polizei eine Einweisung veranlassen. D.h. sie fährt die psychisch auffällige Person in die Psychiatrie. Das wäre der richtige Weg. Manche Streifen fahren jedoch leider vorher zu einem Arzt oder holen ihn. Das bringt in der Regel keine neuen Erkenntnisse – sondern verbraucht nur Zeit.

Die Teilnehmer unserer Veranstaltung stellten die Frage, warum bei solchen Einsätzen nicht gleich ein Arzt oder Psychologe mitgebracht werden kann, um die Situation zu deeskalieren.

Die Polizei würde eine solche Unterstützung sogar sehr begrüßen. Es gibt sogar einige Bundesländer, da ist bei solchen Einsätzen immer ein Krankenpfleger dabei. Von den Psychologen und Psychiatern gibt es jedoch leider keine Bereitschaft dazu.

Auch Notärzte sind wenig geeignet. In der Regel sind das Anästhesisten, die sich mit psychischen Erkrankungen nicht auskennen.

Oft kann ein Polizeibeamter sogar mehr bewirken als der Arzt. Denn er ist für solche Situationen auch geschult und Psychisch Kranke haben sehr viel Respekt vor einer Uniform.

Vermisstensuche

Die Polizei sucht Psychisch Erkrankte Menschen , wenn z.B. eine Suizidandrohung gemacht worden ist. Die Suche ist dabei sehr aufwändig., d.h. oft werden auch Handyortung, Wärmebildkameras oder Hubschrauber eingesetzt.  Hier muss die Polizei ebenfalls beim Notruf abwägen, wie und ob sie tätig wird.

Oft wird eine Suche auch vom Klinikpersonal veranlasst. Dabei wird die Polizei viel zu oft geholt – also auch dann, wenn nur Verstöße gegen die Hausordnung vorliegen (d.h. der Patient kommt nicht rechtzeitig in die Klinik zurück.

Vorführung im Auftrag von Behörden

d.h. ein Mensch wird z.B. vorgeladen und kommt nicht zum Termin – dann kommt die Polizei und holt ihn ab. Das ist aber nur einesehr seltener Fall.

 

Weitere Fragen und Hinweise aus der Arbeitsgruppe

Uns stört oft, dass in der Presse nur berichtet wird, wenn etwas Schlimmes passiert ist. Dann wird meistens erwähnt, dass die Person psychisch krank ist. Das trägt aus unserer Sicht zur Stigmatisierung aller psychisch Erkrankten bei.

Wir meinen, dass mindestens 95 % der psychisch Erkrankten ein ganz normales Leben führen. Unser Wunsch wäre, dass auch darüber in der Presse berichtet wird.
Fazit: Die Presse versucht zwar objektiv zu berichten. Das Normale ist dabei aber leider selten von Interesse.

Wie kann die Polizei unterscheiden, ob eine Person nur laut herumschreit oder körperlich gefährlich
für andere Personen werden kann. Wie geht die Polizei damit um?

BeimPolizeieinsatz können schon Gerüche, Bewegungen usw. aggressives Verhalten von Betroffenen auslösen oder verstärken. Die jungen Polizisten werden deshalb in der Ausbildung auch mit psychischen
Erkrankungen konfrontiert. Es ist für die Polizei aber eine Herausforderung, wenn Messer oder
Waffen im Spiel sind. Da geht es auch um Leib und Leben der Polizisten und anderer Beteiligten. Dabei kann es leider auch zum Gebrauch von Schusswaffen kommen.

Fazit:
Unsere Polizei ist nicht „böse“ zu Pyschiatrieerfahrenen – auch wenn es mache durch Erfahrung in der eigenen Krise vielleicht meinen.
Sie hat in den Fällen, in denen es psychisch Kranke betrifft eher eine „Schutzmann“-Funktion.

Deshalb: Vertrau‘ unserer Polizei!