Problemanzeigen zur Entwicklung der IBB-Stellen

Dem Landesverband Baden-Württemberg der Angehörigen psychisch Kranker (LVBWApK) e.V. und dem Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Baden-Württemberg (LVPEBW) e.V. sind zur Entwicklung der Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) Probleme bekannt geworden, auf die im Folgenden hingewiesen wird. Wir halten eine Diskussion der angesprochenen Punkte für notwendig mit dem Ziel einer Klärung im Zusammenwirken der Beteiligten.

1. Die Unabhängigkeit der IBB-Stelle muss gewahrt bleiben

Es ist legitim, dass die Geschäftsführung der IBB-Stelle durch die Kommune an einen Dritten übertragen wird, zum Beispiel an einen freien Träger. Die Kommune hat aber nach wie vor die Aufgabe, die Unabhängigkeit der IBB-Stelle zu gewährleisten und kann sich nicht komplett der Verantwortung für die IBB-Stelle entziehen. Wir sind der Auffassung, dass ein freier Träger die Mitarbeitenden der IBB-Stelle nicht für seine trägerinternen Interessen verpflichten darf, wie zum Beispiel von ihnen zu fordern, dass sie sich nach bestimmten religiösen Werten zu richten haben. Grundsätzlich können ethische Leitlinien für die Mitarbeitenden in den IBB-Stellen festgelegt werden. Dann sollten diese aber vom Sozialministerium oder auch von den Kreisen herausgegeben werden und für alle verbindlich und weltanschaulich neutral sein.

2. Die Transparenz der Finanzen muss sichergestellt werden

In mehreren IBB-Stellen wird den Mitarbeitenden die Einsicht in die Verwendung der Fördermittel verwehrt. Wir sind der Auffassung, dass die Finanzierung der IBB-Stellen für die Mitarbeitenden vollständig transparent sein muss und diese bei der Verwendung der Mittel ein Mitspracherecht haben.

3. Die Aufwendungen der Mitarbeitenden müssen transparent erstattet werden

Es muss für die Mitarbeitenden Klarheit bestehen, welche Kosten für Auslagen und Aufwand sie auf welchem Weg ersetzt bekommen. Die entstandenen Aufwendungen müssen mit dem Beginn der tatsächlichen Tätigkeit für die IBB-Stelle nötigenfalls rückwirkend erstattet werden und nicht erst ab dann, wenn alle formalen Bedingungen für den Betrieb der IBB-Stelle nach Monaten geregelt sind.

4. Die Geschäftsordnung der IBB-Stelle muss im Einvernehmen erstellt werden

In den Geschäftsordnungen der IBB-Stellen sollte die Beteiligung der Mitarbeitenden detailliert und klar geregelt sein, zum Beispiel bei der Bestellung von neuen Mitarbeitenden, bei dem öffentlichen Auftritt der IBB-Stelle, bei der Verwendung der finanziellen Mittel, bei den Öffnungszeiten und bei weiteren notwendigen Regelungen.

Aus der gesetzlich vorgegebenen Unabhängigkeit der IBB-Stellen ergibt sich, dass eine Geschäftsordnung nicht einfach vorgegeben werden kann, sondern dass es des Einvernehmens zwischen der bestellenden kommunalen Körperschaft und dem Team der IBB-Stelle bedarf.

5. Für den Jahresbericht ist die IBB-Stelle verantwortlich

Aus dem Grundsatz der Unabhängigkeit der IBB-Stelle ergibt sich, dass das Team der IBB-Stelle bei der Erstellung des Jahresberichtes Richtlinien im Rahmen der Förderung natürlich zu beachten hat, inhaltlich aber autonom entscheidet über die Gestaltung und die Aussagen des Jahresberichts, der ja auch eine Auswertung der gehabten Anfragen und Beschwerden enthalten und Vorschläge zu Verbesserungen im Hilfesystem machen wird. Dass ein Psychiatrie-Koordinator den Jahresbericht erstellt ohne Einbeziehung des Teams, ist völlig inakzeptabel.

6. Patientenfürsprecher und IBB-Stelle müssen abgestimmt tätig werden

In einige Kreisen gelingt die Zusammenarbeit zwischen Patientenfürsprechern und den übrigen IBB-Stellen-Mitarbeitenden offenbar nur sehr unzureichend. Es ist uns ein Anliegen, das dem PsychKHG entsprechend der Patientenfürsprecher ein Mitglied der IBB-Stelle wird und dass auch tatsächlich zusammengearbeitet wird. In manchen Kreisen sind Parallelstrukturen entstanden, die nicht zielführend sind.

7. Der Umgang mit den Selbsthilfevertretern in den IBB-Stellen muss auf Augenhöhe sein

Wir sind darauf hingewiesen worden, dass bei einigen IBB-Stellen seitens der Stadt- und Landkreise bzw. seitens vom Kreis mit der Geschäftsführung beauftragter freier Träger kein wertschätzender Umgang mit den Selbsthilfevertretern erfolgt und die Zusammenarbeit mit ihnen nicht auf Augenhöhe stattfindet. Das ist demotivierend, zerstört bei den Vertretern der Psychiatrie-Erfahrenen und der Angehörigen die Bereitschaft zur Mitarbeit und ist nicht hinnehmbar. Außerdem schadet dies dem Ansehen ehrenamtlicher Arbeit insgesamt. Wir erwarten, dass in allen IBB-Stellen die Selbsthilfevertreter mit Achtung und Respekt und auf Augenhöhe behandelt werden und eventuell entstehende Konflikte in angemessener sachlicher Form gelöst werden. Das “Machtgefälle”, dass zwischen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen vorhanden ist, darf nicht missbraucht wird.

Rainer Höflacher
Landesverband Psychiatrie-Erfahrener  Baden-Württemberg

Barbara Mechelke-Bordanowicz
Landesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen Baden-Württemberg