Inklusion & Teilhabe

Menschen mit einer psychischen Erkrankung haben es mehrfach schwer. Auf der einen Seite sind sie oft nicht so leistungsfähig – und können bzw. „möchten“ durch die Erkrankung nicht überall dabei sein. Auf der anderen Seite werden sie aber oft von anderen gezielt ausgegrenzt.

Das gilt für die gesellschaftliche Einbindung, aber auch vor allem am Arbeitsplatz.

Unsere Gesellschaft aber auch die Arbeitgeber können es sich nicht erlauben, ein derart großes Potential außen vor zu lassen und die psychisch Kranken zu „vergessen“. 

Gerade Arbeitgeber klagen über Fachkräftemangel, trauen aber ihren „altgedienten“ Fachkräften nach einer psychischen Erkrankung oft nicht einmal mehr das geringste zu. Als ob man nach einer Erkrankung von einen Tag auf den anderen alles vergessen würde, was man gelernt hat.  Mit etwas Rücksicht und einem veränderten Arbeitszeitmodell könnte man in vielen Fällen beiden Seiten gerecht werden.

Von Seiten der Gesetze sind wir in Deutschland eigentlich schon sehr weit:

Im Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland steht geschrieben: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das bedeutet, dass psychisch Kranke nicht anders behandelt werden dürfen, wie alle andern auch.

Daneben gibt es auch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), besser bekannt als Anti-Diskriminierungsgesetz. Das Gesetz verbietet es allen Menschen in Deutschland, Menschen mit Behinderung zu benachteiligen.

Trotz dieser Gesetze, ist es noch ein weiter Weg, bis Psychisch Erkrankte an unserer Gesellschaft wirklich gleichberechtigt „teilhaben“ können.

Ein anspruchsvolles Ziel ist dabei , dass Psychisch Erkrankte einen „ganz normalen Arbeitsplatz“ haben und in „ganz normalen Wohnungen“ (alleine oder in Gruppen) leben können.

Das bedeutet, statt Kliniken und Heimen eine Stärkung der Gemeindepsychiatrien vor Ort, alternative Wohnprojekte und die Miteinbeziehung von Nachbarn und Arbeitgebern.

Dafür wird seitens des LVPEBW noch viel Aufklärungsarbeit und Gremienarbeit zu leisten sein.